AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ack consulting
Stand 17.11.2010
Geltung:
Der Auftrag zwischen dem Auftragnehmer (ack consulting) und dem Auftraggeber (Unternehmen) kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Dieser erbringt die sich aus der Auftragsbestätigung ergebenden Leistungen, die sich auf die Unternehmensberatung und / oder Realisierung eines Konzeptes oder auf die reine Projekttätigkeit erstrecken können. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung alleine oder in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten, die vom Auftragnehmer ausgewählt werden (Netzwerkpartner). Es gelten die Bestimmungen des § 611 BGB.
Auftragsdurchführung:
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind (Mitwirkungspflicht). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungs- oder Ausführungstätigkeit für sich zu verwenden, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird. Datenträger werden vom Auftragnehmer mit aktuellen Virenscannern auf Viren überprüft. Die Haftung für eventuelle Schäden aufgrund übertragener Computervieren ist jedoch ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung zur Beratung und Durchführung von Projekten im Rahmen üblicher Sorgfalt; für die Realisierung der vom Auftraggeber verfolgten Ziele und Zwecke kann er letztlich eine Garantie nicht übernehmen.
Zahlungskonditionen:
Für Beratungs- und Projektleistungen des Auftragnehmers (Arbeitsstudien/Technik, Betriebswirtschaft/ Logistik, Organisation/EDV, Revisionspläne sowie in den Themen Qualitätsmanagement, der Aufbau- und Ablauforganisation usw.) wird das Honorar individuell vereinbart und dem Auftraggeber mitgeteilt. In dem Honorar sind die Nebenkosten) für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung des Auftragnehmers nicht enthalten (siehe Servicepauschale). Das Honorar und die Nebenkosten verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungsstellung erfolgt gemäß der individuellen Auftragsbestätigung / Honorarvereinbarung. In unseren Honorarsätzen sind die im Projekt anfallenden Nebenkosten für Arbeitsmittel, Kommunikation, Dokumentationen etc. enthalten, wenn dieses nicht anders vereinbart wurde.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Vorauszahlungen zu Projektbeginn sind mittels gesonderter Honorarvereinbarung abzuschließen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns nach erfolgter schriftlicher Mahnung vor, laufende Projekte zu unterbrechen, ohne dass dadurch Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen, etwa für dadurch verursachte Terminüberschreitungen, geltend gemacht werden können.
Auftragskündigung:
Im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, etwa wegen vorübergehender Leistungshindernisse aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen zu einem neu zu benennenden Termin nachzuholenden bzw. Fachleute mit der Erfüllung zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das eingetretene Leistungshindernis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden und Aufwendungen, die trotz rechtzeitiger Anzeige entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Das Recht des Auftragnehmers, einen neuen Termin zu bestimmen entfällt spätestens sechs Wochen nach Behebung des Leistungshindernis. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftrag endgültig erledigt und etwaige Anzahlungen des Aufraggebers sind zurückzuerstatten. Im Fall solcher vom Auftragnehmer verschuldeter Leistungshindernisse gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben sich abschließend aus der Auftragsbestätigung. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die die Schriftformklausel abbedingen oder einschränken.
Schweigepflicht:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für die bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten sowie über Arbeitsergebnisse, Beobachtungen und Erfahrungen Dritten gegenüber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen bewahren. Das gilt ebenfalls für seine Netzwerkpartner. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mainz. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, ohne Rücksicht auf den Streitwert, Mainz vereinbart.
Unwirksamkeit von Klauseln:
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die den rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen Rechnung trägt und dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bodenheim, 17,11.2010